Auf der Internetseite der Landesfeuerwehrschule finden Sie eine Übersicht der nicht belegten Lehrgangsplätze der jeweils nächsten zwei Wochen. Für eine Anmeldung kontaktieren Sie bitte Ihren Kreis- / Stadtfeuerwehrverband bzw. ihre Organisation.
Die Landesfeuerwehrschule selbst nimmt keine direkten Lehrgangsanmeldungen entgegen. (siehe Freie Lehrgangsplätze - Landesfeuerwehrschule Schleswig-Holstein (lfs-sh.de))
Wegfall der Testpflicht ab dem 27. Februar 2023
Ab der 9. KW wird von den Lehrgangsteilnehmenden kein Coronatest mehr verlangt. Auch die Maskenpflicht entfällt.
Wir empfehlen, auch weiterhin auf Hygiene- und falls möglich auf Abstandsregeln zu achten.