Nach verschiedenen Baubestimmungen, (z.B. Verkaufsstättenverordnung, Industriebaurichtlinie, Versammlungsstättenverordnung etc.) ist es baurechtlich gefordert, eine Brandschutzbeauftragte bzw. einen Brandschutzbeauftragten in einem Betrieb zu benennen. Auch fordern immer mehr Versicherungen für die Wahrnehmung der umfangreichen Aufgabe„Brandschutz“ eine verantwortliche zertifizierte Person. Grundsätzlich ist die Unternehmerin oder der Unternehmer für den Brandschutz in seinem Betrieb verantwortlich. Die Brandschutzbeauftragten sollen die Gefahren frühzeitig erkennen, richtig beurteilen und gegebenenfalls Gegenmaßnahmen vorschlagen können. Sie müssen daher neben der persönlichen auch fachliche Eignung besitzen. Bei allen betrieblichen Entscheidungen, die den Brandschutz betreffen, sind sie hinzuzuziehen.
Das Seminar endet mit einer Prüfung. Grundlage ist die vfdb-Richtlinie 12-09/01: 2021-12 sowie Vorgaben gem. VdS 3111: 2021-12 (03) bzw. der DGUV-I 205-003: 2020.12