Gemäß der Feuerwehrdienstvorschrift 7 ist eine übergeordnete Führungskraft für den Bereich Atemschutz möglich. In der FwDV 7 wird diese Funktion als Leiter Atemschutz bezeichnet. Die Voraussetzung für diese Funktion ist neben der Ausbildung zum Tragen von Atemschutzgeräten auch die erfolgreiche Ausbildung zur Gruppenführung.

Die Landesfeuerwehrschule Schleswig-Holstein bietet für diese Funktion ein entsprechendes Seminar an, um die Kenntnisse für diese Funktion zu erweitern oder zu vertiefen.

Hier finden Sie allgemeine Unterlagen für die technische Atemschutzausbildung. Derzeit bietet die Landesfeuerwehrschule in diesem Bereich die Lehrgänge Atemschutzgerätewartung und Atemschutzgerätebeauftragte an.

In diesem Bereich finden Sie keine Lehrgangsunterlagen. Es gilt hier die Vereinbarung, dass diese Unterlagen erst nach einer erfolgreichen Lehrgangsteilnahme ausgehändigt werden, bzw. während des Lehrgangs zur Verfügung gestellt werden.

Sollte Sie sich vorbereiten wollen, empfehlen wir das Wissen aus der Ausbildung "Tragen von Atemschutzgeräten" zu wiederholen. Dort insbesondere der technische Teil.